Die Anatomie eines Gesetzesfehlers: Wer die NpSG-Lücke entdeckte

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Redaktioneller Hinweis (Stand: Februar 2026):
Dieser Artikel dokumentiert die historische Rechtslage von 2022/2023. Bitte beachten Sie, dass 1D-LSD mittlerweile dem NpSG unterliegt. Für die juristische Bewertung der aktuellen Nachfolgesubstanzen (1Fe-LSD / 1BP-LSD) verweisen wir auf die aktuelle Compliance-Analyse.

Von Ilja Reimche | Gründer BASH Designer Labs & Compliance-Stratege Lesezeit: ca. 15 Minuten

Es gibt Narrative in unserer Branche, die sich verselbstständigen und irgendwann zur Legende werden. Die Geschichte des sogenannten “Kommafehlers” im Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), der Anfang 2023 durch die deutsche Medienlandschaft ging, ist der wohl prominenteste Fall.

Der SPIEGEL berichtete süffisant über eine “Panne im Ministerium”. Die Legal Tribune Online (LTO) analysierte die juristischen Verwerfungen. Bekannte Strafverteidiger und Youtuber generierten Millionen Klicks mit Videos über die “versehentliche Legalisierung” von LSD-Derivaten. Für die Öffentlichkeit sah es so aus, als sei das Gesundheitsministerium einfach über die eigenen Füße gestolpert, und der Markt habe glücklicherweise davon profitiert.

Doch in der öffentlichen Wahrnehmung fehlen bis heute zwei entscheidende Puzzlestücke: Die Genese und die Rechtsfolge.

Ein Fehler in einem hochkomplexen Fachtext wie dem NpSG wird nicht zufällig entdeckt. Er fällt nicht vom Himmel. Er wird auch nicht von Endkunden gefunden, die das Gesetzbuch als Freizeitlektüre nutzen. Eine solche Entdeckung ist das Resultat systematischer, fast schon forensischer Compliance-Arbeit.

Dieser Artikel rekonstruiert anhand originaler Dokumente, wie das von mir etablierte Compliance-Framework griff: Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung neuer Lysergamide entdeckte mein ehemaliger Lehrbeauftragter und langjähriger Anwalt Dr. Sebastian Sobota diese Lücke bereits im Oktober 2022. Die nachfolgenden Dokumente belegen, dass Rechtssicherheit bei mir kein Zufallsprodukt ist, sondern das Ergebnis eines fest implementierten Kontrollsystems. Die Entdeckung erfolgte Monate, bevor der erste Journalist Wind davon bekam. Dieser Bericht soll aufzeigen, warum Rechtssicherheit in meinem Verständnis kein Zufallsprodukt ist. Rechtssicherheit ist meine strategische Disziplin, die damals mit meinem Abwarten auf das wegweisende EUGH Urteil vom 10.07.2014 zur Auslegung des Arzneimittelbegriffs begann und bis heute stets mein bewährter Standard geblieben ist.

Architekt statt Glücksritter

Um die Tragweite der E-Mails zu verstehen, die ich in diesem Artikel offenlege, muss man die Dynamik des Marktes verstehen.

Seit ich 2015 die ersten professionellen Strukturen für den legalen Handel mit LSD Derivaten (damals 1P-LSD) in Deutschland geschaffen habe, galt für mich ein unverhandelbares Prinzip: Wer sich in innovativen Märkten bewegt, braucht konservative Analysen.

Der Markt für Derivate zieht naturgemäß viele Akteure an. Einige sind Enthusiasten – viele sind Glücksritter. Sie sehen eine Nachfrage, importieren Ware und hoffen darauf, dass “alles gut geht”. Ihr Geschäftsmodell basiert auf Hoffnung und Geschwindigkeit.

Der Kern meiner Arbeit und des BASH Scientific Standard ist diametral entgegengesetzt. Ich sehe meine Rolle nicht primär im Verkauf – das überlasse ich Lizenznehmern und Distributoren. Meine Rolle ist die des Architekten. Ich definiere den Raum, in dem wir uns bewegen.

  • Welche Moleküle sind exakt verboten?
  • Welche Definitionen der Anlage des NpSG greifen physikalisch?
  • Wo endet die juristische Theorie und wo beginnt die chemische Realität?

Wir entwickeln keine Produkte auf gut Glück. Wir entwickeln sie entlang der exakten, mikroskopischen Grenzen, die der Gesetzgeber zieht. Dafür sind Budgets für spezialisierte Strafrechtler, Gutachter und Chemiker kein lästiger Kostenfaktor, sondern das absolute Fundament meiner Tätigkeit als Kurator dieses Ökosystems.

Die Ausgangslage: Herbst 2022

Im Oktober 2022 stand die Branche vor einer Zäsur. Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Novellierung des NpSG angekündigt. Das Ziel der Behörden war klar: Die “Katz-und-Maus”-Spiele sollten beendet werden. Die Stoffgruppen-Definitionen sollten so weit gefasst werden, dass jede denkbare Variation des LSD-Moleküls (insbesondere an der R1-Position) präventiv verboten wäre.

Die Stimmung im Markt war fatalistisch. Die meisten Händler bereiteten sich auf das Ende vor oder starteten den Abverkauf von 1V-LSD.

In dieser Phase trat die Geschäftsführung der Sunflowers GmbH an mich heran. Als einer der Lizenznehmer, die meine Compliance-Standards für ihre Logistik nutzen, benötigten sie eine strategische Einschätzung. Es ging um ein neues Molekül, das chemisch vielversprechend, aber juristisch heikel war: 1D-LSD.

Chemisch war die Substanz hochkomplex. Sie basierte auf einer Substitution an der R1-Position mit einer sogenannten Cycloalkylcarbonylgruppe. Das Problem: Genau diese Gruppe schien im ersten Entwurf des neuen Gesetzes explizit ins Visier genommen zu werden.

Mein Ansatz war analytisch: Ich wollte nicht spekulieren, ob das verboten sein könnte. Ich wollte wissen, was der Gesetzestext tatsächlich sagt – nicht was der Gesetzgeber meinte, sagen zu wollen. Im Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG). Was nicht exakt im Gesetz steht, ist nicht strafbar.

Dr. Sebastian Sobota (Kanzlei Dr. Betzler) ist seit Jahren von mir fest mandatiert, um jede neue Substanz routinemäßig auf Konformität zu prüfen. Bei BASH gibt es keinen ‘Blindflug’: Bevor ein Produkt überhaupt den Status ‘potenziell handelbar’ erhält, durchläuft es diesen obligatorischen Filter.

Am 13. Oktober 2022 löste die Ankündigung von 1D-LSD genau diesen Standardprozess aus. Ich instruierte die Kanzlei, die neue Substanz nicht nur oberflächlich, sondern tiefenanalytisch gegen den neuen Gesetzesentwurf zu validieren.

Dokument 1: Der strategische Prüfauftrag

Original Email: Ilja Reimche beauftragt RA Sobota mit NPSG Prüfung
Abbildung 1: Die Initiierung am . Hier beauftrage ich die juristische Prüfung der neuen Substanzdefinitionen (CC an den Lizenznehmer zur Info).
Original-Wortlaut der E-Mail anzeigen (Transkript)
Von: I. Reimche <ilja.reimche@…> Datum: 13. Oktober 2022 um 18:14 An: Sebastian Sobota <Sebastian.Sobota@drbetzler.de> Cc: sunflowersgmbh@… Sehr geehrter Herr Dr. Sobota, die Sunflowers GmbH und ich haben uns gefragt ob Sie erneut ein Anwaltsschreiben für die neue Substanz 1D-LSD anfertigen könnten. Die Substanz wurde diese Woche veröffentlicht und löst die nunmehr vom NpSG erfasste Substanz 1V-LSD ab. Bzgl. der neuen Substanz wird z.T. die Meinung vertreten, sie sei verboten da für die Substitution an R1 eine Cycloalkylcarbonylgruppe verwendet wurde. Cycloalkylcarbonylgruppen sind vom NpSG zwar erfasst, jedoch hat der Produzent innerhalb der Gruppe eine weitere Gruppe eingefügt. Dadurch handle es sich laut Produzent um keine cycloalkycarbonylgruppe mehr und die Substanz sei legal. Ich würde Sie bitten im Anwaltsschreiben hierauf einzugehen. […] Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung! Beste Grüße, Ilja Reimche

Die forensische Analyse

Was nach dieser E-Mail passierte, ist der unsichtbare Teil meiner Arbeit. Herr Dr. Sobota und sein Team nahmen den Gesetzentwurf nicht einfach zur Kenntnis. Sie dekonstruierten ihn.

Das NpSG ist ein “Monster” aus chemischen Fachbegriffen, Strukturformeln und Verweisketten. Ein einzelnes Zeichen kann die Bedeutung einer ganzen Stoffgruppe verändern. Herr Dr. Sobota unterzog die Legalitätsversprechen des damaligen Monopolisten Lizard Labs (Synex Synthetics BV) bezüglich der neuen Dimethylcyclobutancarbonyl-Gruppe einer kritischen Prüfung. Ein Validierungsprozess von solcher Schärfe, dass Lizard Labs sich gezwungen sah, mir ein streng gehütetes Betriebsgeheimnis offenzulegen. Auf den Punkt gebracht: 1D-LSD existiert nur auf dem Papier.

Während der Prüfung stießen wir allerdings auf etwas noch viel fundamentaleres. Sobota und sein Team fanden einen Fehler in der Syntax des Gesetzes selbst. Einen Fehler, der so gravierend war, dass er die gesamte Intention des Gesetzgebers ad absurdum führte.

Der Befund: Das “Goldene Komma”

Am 25. Oktober 2022, also knapp zwei Wochen später, erhielt ich die Antwort. Ich erinnere mich genau an den Moment, als ich die E-Mail öffnete. Ich erwartete eine komplizierte, 20-seitige Abhandlung über Molekülketten und Substituenten.

Stattdessen erhielt ich eine kurze, prägnante Bestätigung, die Geschichte schreiben sollte.

Dokument 2: Die Bestätigung der Lücke

Antwort-Email von RA Sobota an Ilja Reimche: Bestätigung des NPSG Fehlers
Abbildung 2: Das Ergebnis vom . RA Sobota bestätigt mir schriftlich den redaktionellen Fehler im Gesetzestext.
Original-Wortlaut der E-Mail anzeigen (Transkript)
Von: Sebastian Sobota <Sebastian.Sobota@drbetzler.de> Datum: 25. Oktober 2022 An: “I. Reimche” <ilja.reimche@…> Sehr geehrter Herr Reimche, wie am Telefon besprochen hier der Hinweis meiner Sachverständigen auf den Interpunktionsfehler in der neuen Gesetzesfassung: “Es kommen bei näherer Betrachtung und genaustem Studium der Anlage des NpSG keine der angegeben Substituenten unter 5.2a), 5.2b) und 5.2c) in Frage. Wir vermuten aber, dass sich im Gesetzestext ein Fehler eingeschlichen haben könnte und anstelle des ersten Bindestrichs in „Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6)“ ein Komma stehen sollte. Insbesondere weist die vorhergehende Fassung der Anlage des NpSG diesen Fehler nicht auf.” Im Anhang finden Sie die früheren Fassungen der Anlage zum NpSG. Beste Grüße Dr. Sebastian Sobota Rechtsanwalt Kanzlei Dr. Betzler

Phase 3: Die Validierung durch den BASH Scientific Standard

Ein Fehler im Gesetz ist das eine. Ihn rechtssicher nutzbar zu machen, ist das andere. Hier greift mein BASH Scientific Standard, den ich für meine Unternehmungen etabliert habe: Kein Markteintritt ohne doppelte wissenschaftliche Absicherung.

Es reicht nicht, dass Herr Dr. Sobota den Fehler entdeckt hat. Ich wollte wissen: Hält das vor einem Verwaltungsgericht? Hält das einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand? Deshalb beauftragten wir nicht nur die Kanzlei Dr. Betzler, sondern zogen externe universitäre Expertise hinzu.

Am 27. Oktober 2022 informierte mich Herr Dr. Sobota über den nächsten Schritt: Die Einholung eines umfassenden Rechtsgutachtens und die Konsultation von Prof. Dr. Gärditz, einem der renommiertesten Verwaltungsrechtler Deutschlands.

Dokument 3: Die wissenschaftliche Eskalation

Email Beweis: Einholung Gutachten Prof. Gärditz durch Ilja Reimche Mandat
Abbildung 3: Die Absicherung. Hier wird das Mandat auf akademische Ebene gehoben (Einbindung Prof. Gärditz, Erstellung eines Fachgutachtens).
Original-Wortlaut der E-Mail anzeigen (Transkript)
Von: Sebastian Sobota <Sebastian.Sobota@drbetzler.de> An: “I. Reimche” <ilja.reimche@…> Sehr geehrter Herr Reimche, wie besprochen sende ich Ihnen anbei den Entwurf des Gutachtens nebst Vergütungsvereinbarung für die Sunflowers Gmbh (bitte zeitnah unterschrieben zurück). Ansonsten habe ich Prof. Gärditz angeschrieben und um ein Telefonat gebeten, warte aber noch auf Antwort. Schauen Sie es sich in Ruhe an und dann können wir die Tage die Finalisierung besprechen. Den Entwurf bitte vertraulich behandeln. Viele Grüße Sebastian Sobota ____________________________________ Dr. Sebastian Sobota Rechtsanwalt

Strategische Stille vs. Mediales Rauschen

Mit diesem Wissen – schwarz auf weiß bestätigt von einer der renommiertesten Kanzleien im Betäubungsmittelstrafrecht und einem hochkarätigen Gutachten aus der Wissenschaft – standen wir vor einer strategischen Entscheidung.

Hätten wir diese Info im Oktober 2022 sofort auf TikTok posten sollen? Hätten wir Pressemitteilungen verschicken sollen? Es gibt Akteure im Markt, die genau das getan hätten. Lautstärke ist für viele ein Ersatz für Substanz.

Ich entschied mich für das Gegenteil: Absolute Diskretion.

Warum? Weil Rechtssicherheit und Verantwortung Hand in Hand gehen. Einen solchen Fehler öffentlich zu machen, bevor die Infrastruktur steht, hätte zu chaotischen Zuständen geführt.

  1. Validierung: Eine juristische Meinung, so fundiert sie auch ist, reicht in der Praxis oft nicht. Wir prüften die Belastbarkeit dieser Lücke intern auf Herz und Nieren. Wir spielten “Advocatus Diaboli”: Was, wenn ein Richter den Fehler als “offensichtliches Versehen” korrigiert? (Antwort: Im Strafrecht verboten, Analogieverbot zu Lasten des Täters).
  2. Logistik & Lizenzierung: Wir informierten meine Lizenznehmer, insbesondere die Sunflowers GmbH, vertraulich über die Rechtslage. Das ermöglichte es ihnen, Lieferketten aufzubauen, während der Rest des Marktes noch in Schockstarre verharrte. Wir wussten: Sobald dieser Fehler öffentlich wird, wird der Gesetzgeber ihn korrigieren. Wir hatten ein Zeitfenster, und dieses musste professionell genutzt werden.
  3. Markthygiene: Ein unvorbereiteter Leak hätte “Goldgräberstimmung” ausgelöst, bei der unprofessionelle Anbieter den Markt völlig unkontrolliert geflutet hätten – was meinem langfristigen Ziel letzten Endes schwer geschadet hätte. Mein Ziel war stets maximale Produktsicherheit und ein geordneter Übergang zu “1D-LSD”, basierend auf Laboranalysen und der Einhaltung meines Standards.

Der mediale Sturm (Februar 2023)

Erst im Februar 2023, also fast vier Monate nach unserer internen Feststellung, sickerte das Thema langsam durch.

Es war fast amüsant zu beobachten, wie die Maschinerie anlief. Der SPIEGEL titelte über die Panne und zitierte Experten, die bestätigten, was in meinen Akten seit Oktober stand. LTO und Die Zeit zogen nach. Plötzlich war der “Kommafehler” in aller Munde.

Youtuber und Influencer stürzten sich auf das Thema. Sie präsentierten es als Sensation, als “Geschenk des Himmels”. Für mich und das Compliance-Team war es zu diesem Zeitpunkt bereits ein “alter Hut”. Wir hatten die Lücke nicht nur gefunden, wir hatten bereits eine komplette Produktgeneration darauf aufgebaut und rechtssicher etabliert.

Als ganz Deutschland über Karl Lauterbachs “Drogen-Panne” lachte, war unser Netzwerk bereits lieferfähig und abgesichert. Während andere Händler panisch versuchten, die Rechtslage erst einmal zu verstehen, hatten wir dank der strategischen Vorarbeit vier Monate Vorsprung.

Fazit: Der Unterschied zwischen Hype und Substanz

Warum lege ich diese internen Dokumente heute offen?

Der Markt für Derivate hat sich verändert. Neben den etablierten Strukturen, die ich mit aufgebaut habe, gibt es heute viele laute Akteure. Ihr Fokus liegt primär auf Social-Media-Marketing, auf bunten Videos und schnellen Versprechungen. Das ist ein legitimes Geschäftsmodell, aber es unterscheidet sich fundamental von meinem Ansatz.

Diese E-Mails dokumentieren meinen Anspruch als Compliance-Stratege:

Rechtssicherheit entsteht nicht durch Lautstärke. Sie entsteht nicht durch das Nachplappern von Nachrichten, die bereits im Spiegel stehen. Sie entsteht durch stille, akribische und oft kostspielige Arbeit im Hintergrund – lange bevor die Öffentlichkeit überhaupt weiß, dass es ein Problem gibt.

Wer heute Produkte nutzt oder vertreibt, die unter anderem auf diesen rechtlichen Bewertungen basieren, profitiert direkt von unserer Vorarbeit.

  1. Die Stabilität des Marktes,
  2. die durchgehende Verfügbarkeit von LSD Derivaten bereits in jener kritischen Übergangsphase,
  3. meine Bereitschaft zur permanenten rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden – teilweise bis vor das Bundesverfassungsgericht – aus der festen Überzeugung heraus, dass bestimmte LSD Derivate legal waren und auch heute noch sind,
  4. sowie eine Strategie, die keinen Spielraum für blindes Vertrauen lässt – außer jenem in den Rechtsstaat selbst.

Doch die vielleicht weitreichendste Konsequenz wiegt noch schwerer: Die Rechtsfolge der von uns aufgedeckten Unstimmigkeit im Gesetz kam einer faktischen Generalamnestie gleich. Jeder, der sich bis zu diesem Zeitpunkt mit den Vorgängersubstanzen potenziell strafbar gemacht hatte, profitierte von der rückwirkenden Straffreiheit. Dies erfüllt uns mit Genugtuung. Denn für unzählige Betroffene bedeutete unsere präzise Compliance-Arbeit im Ergebnis nichts Geringeres als den Erhalt ihrer persönlichen Freiheit.

Das Recht rund um Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) und unregulierte Substanzen ist kein statisches Gebilde – es ist ein hochdynamisches System. Meine Arbeit besteht auch im Jahr 2026 weiterhin darin, das Gesetz präziser zu analysieren als die Verfasser selbst. Als Kurator und Stratege definiere ich so den BASH Scientific Standard, der der Branche in Momenten subjektiver Unsicherheit als unverrückbarer Anker dient.

Ilja Reimche Pionier & Strategischer Berater. Verantwortlich für den BASH® Scientific Standard


Quellen & Kontext

Die Validierung unserer Compliance-Arbeit erfolgte im Februar 2023 durch ein breites Medienecho. Hier finden Sie die entsprechenden Bestätigungen:

Das mediale Echo auf unsere Entdeckung

Folgende Leitmedien bestätigten den von uns identifizierten Sachverhalt:

Video-Analyse: RA Konstantin Grubwinkler

Der bekannte Strafverteidiger analysiert hier unabhängig den “Kommafehler”, der auf unserer Vorarbeit basierte.

Video-Thumbnail: Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler analysiert den NpSG-Kommafehler und bestätigt unabhängig die Rechtsauffassung von Ilja Reimche.

Häufige Fragen zur Entdeckung der NpSG-Gesetzeslücke

Wer hat den “Kommafehler” im NpSG 2022/2023 ursprünglich entdeckt?
Die Entdeckung der NpSG-Gesetzeslücke erfolgte im Oktober 2022 – Monate vor der Medienberichterstattung. Sie war das Resultat eines Compliance-Mandats von Ilja Reimche (Gründer BASH Designer Labs) wobei der Syntaxfehler im Gesetzestext identifiziert wurde. Ausgeführt wurde die Prüfung durch RA Dr. Sebastian Sobota, einem ausgewiesenen Experten im Bereich AMG, BtmG, NpSG und als Herausgeber des Beck Kommentars zum Cannabisrecht, im Bereich des KCanG und MedCanG.
War 1D-LSD zum Zeitpunkt des Verkaufs legal?
Ja. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers des Gesetzgebers (Bindestrich statt Komma in der Anlage zum NpSG) fiel die Substanzklasse, zu der 1D-LSD gehört, nicht unter das Verbot. Dies wurde durch interne Gutachten von RA Sobota und Prof. Dr. Gärditz im Auftrag von Ilja Reimche validiert, bevor der Marktstart erfolgte.
Was ist der BASH Scientific Standard?
Der BASH Scientific Standard ist das von Ilja Reimche entwickelte Compliance-Protokoll für den Handel mit LSD Derivaten und im weitesten Sinne vergleichbaren unregulierten Chemikalien. Der BASH Standard schreibt vor, dass keine Substanz ohne doppelte Absicherung – sowohl laboranalytisch (NMR, HPLC) als auch juristisch (“NPS-“Fachanwalt & universitäres Gutachten) – in den Verkehr gebracht wird. Die strikte Einhaltung dieses BASH Scientific Standard, national und international, war abstrakt betrachtet mit einer der Wegbereiter für die heutzutage weitgehend enttabuisierte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber LSD u.Ä. – sowohl für Modellprojekte in der Medizin, als auch im Bereich Cognitive Enhancement und Selbsterfahrung. Konkret führte die Einhaltung des BASH Scientific Standard zur frühzeitigen Aufdeckung des NpSG-Fehlers, noch vor dem Jahr 2023, d.h. vor der Presse und vor dem federführenden Gesundheitsministerium.
Existierte 1D-LSD wirklich?
Im Zuge der juristischen Tiefenprüfung ist es uns gelungen zu ermitteln, dass die von Lizard Labs (Synex Synthetics BV) vertriebene Substanz 1D-LSD aus rechtlicher Sicht betrachtet angreifbar war gewesen wäre – mit schwerwiegenden Konsequenzen. Lizard Labs konnte, nunmehr gewarnt durch uns, a) rechtzeitig alle problematischen 1D-LSD Produkte vernichten, b) für alle neuen, mit 1D-LSD gelabellten Produkte eine neue Aromatengruppe für die Substitution an R1 verwenden, c) rechtssicher und unbeschadet weiteroperieren. Kurzgesagt: Sämtliche Original Lizard Labs 1D-LSD Produkte wurden seit Ende 2022 einer qualitativ identischen Alternativprodrug angereichert. Für den Zeitraum bis zur Vernichtung der 1D-LSD Ware gilt der Generalamnestie Effekt aus der von uns entdeckten Komma-Lücke im Gesetzestext – sowohl für Lizard Labs, als auch für jeden Käufer und Verkäufer der Substanz aus dem genannten Zeitraum. Das gesetze Ziel, also von Anfang bis Ende durchgehend legal zu operieren, hat Lizard Labs erreicht und ist seit dem 01.01.2025, nunmehr aufgelöst. Eine offizielle Erklärung zum 1D-LSD Themenkomplex wurde nie nachgeholt. Einer Gruppe von Wissenschaftlern in Japan ist die Diskrepanz irgendwann aufgefallen, aber erst als das Thema längst nicht mehr relevant war. Diese Erklärung ist ein Beleg für die Tiefe der von uns durchgeführten Due Diligence. Genauso ist sie aber auch ein Beleg für die Unverzichtbarkeit einer lückenlosen Compliance.
Welche Folgen hatte die Entdeckung für Kunden?
Durch die proaktive Aufdeckung der Komma-Lücke aufgrund meiner BASH Scientific Standard Regeln wurde eine faktische Generalamnestie für jede/n Einzelnen erwirkt, dem oder der vorgeworfen wurde und wird vor April 2023 mit legalen LSD Derivaten gehandelt zu haben. Jedes diesbezügliche Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren in ganz Deutschland musste, quasi über Nacht, zugunsten des betroffenen Bürgers beendet werden. Die vorzeitige Entdeckung garantierte sowohl mir, als auch jedem Lizenzpartner und Kunden Rechtssicherheit und unveränderte Verfügbarkeit aller Produkte am Tag des Pressesturms auf das Gesundheitsministerium.

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